Unsere Leistungen

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Leistungen im Detail

Als moderne, kompetente Hausarztpraxis möchten wir Ihr Begleiter in allen Bereichen der Gesundheit und Vorsorge sein. Eine kontinuierliche Betreuung baut gegenseitiges Vertrauen auf. Wir bieten ein umfassendes Angebot diagnostischer Möglichkeiten an, um Krankheitsbilder schnell zu erkennen und zu behandeln. Wir kennen auch unsere Grenzen und beraten Sie, wenn ein Spezialist hinzugezogen werden muss.

Falls ein Praxisbesuch nicht möglich ist, besuchen wir Sie in Ihrer häuslichen Umgebung. Wir bitten Sie uns rechtzeitig telefonisch zu informieren ob ein Besuch notwendig ist. So können wir zeitnah die Konsultation planen.

Regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen dienen zur Prävention bzw. Früherkennung von Erkrankungen. Mit dem sog. Präventionsgesetz wurde der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vom Gesetzgeber verpflichtet, die Inhalte der Gesundheitsuntersuchung für gesetzlich Krankenversicherte zu regeln: 

  •  zwischen 18 und 34 Jahren haben gesetzlich Versicherte den Anspruch auf eine einmalige ärztliche Gesundheitsuntersuchung. Dies beinhaltet die Anamneseerhebung, Erfassung Impfstatus, körperliche Untersuchung und Beratung. Eine Laboruntersuchung mit Bestimmung der Blutfettwerte erfolgt bei entsprechendem Risikoprofil (z.B. Familienvorgeschichte, Übergewicht oder Bluthochdruck)
  • ab 35 Jahren haben gesetzlich Versicherte alle drei Jahre Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung. Dies beinhaltet dann zusätzlich die Bestimmung der Blutfettwerte, Nüchternzuckerwert   sowie Urinanalyse.

Zusätzliche Untersuchungen, auch außerhalb der zeitlichen Vorgaben, sind auf  Selbstzahlerbasis natürlich möglich ( Individuellen Gesundheitsleistungen " IgeL")

Ab dem Alter von 45 Jahren übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen jährlich die Kosten für diese Untersuchung. Diese Maßnahme dient zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Darmes, der Prostata und der äußerlichen Genitale. Ferner erfolgt eine Stuhluntersuchung auf mögliche Blutungsquellen im Dickdarm.

Ab dem 35. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen  Krankenversicherungen die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung. Hierbei wird die komplette Haut auf bösartige Veränderungen untersucht. Bei dieser Vorsorgeuntersuchung nutzen wir als Hilfsmittel ein Dermatoskop. Hiermit könne etwaige Hautläsionen auflichtmikroskopisch untersucht werden. Gegebenenfalls erfolgt dann eine gezielte Überweisung zum Hautarzt.

Diese Untersuchung ist notwendig zum Nachweis schlafbezogener Atemstörungen (Schlafapnoesyndrom)und wird unter häuslichen Bedingungen durchgeführt. Mittels eines portablen Gerätes werden folgende Parameter untersucht:

  • Atmung
  • Sauerstoffsättigung
  • Körperlage
  • EKG
  • Schnarchen
  • Beinbewegungen

Insbesondere bei Beschwerden wie Schlafstörungen, Tagesmüdigkeit, Konzentrationsstörungen, Einschlafneigung, morgendlichen Kopfschmerzen sowie kardiovaskulären Risikofaktoren wie arterieller Hypertonie ist eine ambulante Screeningdiagnostik sinnvoll. Bei Hinweis auf ein Schlafapnoesyndrom ist eine weiterführende Diagnostik in einem Schlafzentrum notwendig. 

Desweiteren kann bei Patienten mit Heimbeatmungsgeräten eine CPAP- bzw. BIPAP-Therapiekontrolle erfolgen.

Schwerpunktmäßig dient diese Untersuchung zur Überprüfung des Entwicklungsstandes. Neben der körperlichen Untersuchung gehört eine Beratung bzgl. gesundheitsschädigenden Einflüssen. Ferner erfolgt eine Überprüfung des Impfpasses.

Für alle Jugendlichen, die vor dem 18. Lebensjahr eine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit beginnen. Die Erstuntersuchung erfolgt vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit, die Nachuntersuchung vor Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres, sofern der Jugendliche dann noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Kosten für die Untersuchung werden von dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt übernommen. Die entsprechenden Formulare und Vordrucke muss der Jugendliche mitbringen (erhältlich bei der Gemeindeverwaltung, evtl. auch Berufsschule).

Medizinische Vorsorgeuntersuchung nach den Richtlinien der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e.V. (GTÜM).

Individuell zusammengestellte Untersuchungen nach Sportart, auch für Trainerausbildung.

Dank modernem Sonographiegerät bieten wir ein umfassende Ultraschalldiagnostik an. Hierzu gehören die Untersuchung der Bauchorgane, der Schilddrüse und der Lunge sowie Arterien bzw. Venen der unteren Extremitäten.

Sämtliche Impfungen werden durchgeführt. Unsere Impfempfehlungen richten sich nach der „Ständigen Impfkomission“ (www.rki.de). In der Regel sind die gängigen Impfstoffe in der Praxis vorrätig. Andernfalls kann über die Apotheke kurzfristig der Impfstoff geliefert werden. Als staatliche anerkannte Gelbfieberimpfstelle bieten wir zudem diese Schutzimpfung auf Selbstzahlerbasis an (in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte GOÄ).

Bei Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Asthma bronchiale/COPD und Koronare Herzerkrankung (KHK) bieten wir in Verbindung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen sogenannte DMP´s (disease management program) an. Alle 3 Monate erfolgt hier bei den Patienten eine klinische Untersuchung, apperative Diagnostik und gegebenenfalls Laborbestimmung.

Dank unserer Medizinischen Fachangestellten und Diabetesassistentin Frau Rebecca Rexter können wir Sie individuell bzgl. einer Diabeteserkrankung beraten.

Eine kleine Wundversorgung kann in unserer Praxis erfolgen. Auch postoperativ kann bei uns die Nachsorge durchgeführt werden.

Durch Qualifikationsnachweis des DTG-Zertifikats (Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V.) „Reisemedizin“ können wie Sie kompetent beraten. Insbesondere sind wir auch staatlich anerkannte Gelbfieberimpfstelle.

Zusatzqualifikation zu Erkennung und Behandlung somatoformer Störungen. Zuvor muss eine organische Erkrankung ausgeschlossen werden.

Testverfahren zur Überprüfung der Hirnleistung. Früherkennung dementieller Erkrankungen (z.B. Morbus Alzheimer).

Infusionsgabe bei akutem und chronischem Schmerzsyndrom. Ferner bieten wir u.a. Aufbauinfusionen an (z. B. Vitamingabe). Dies als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL).

Sämtliche Anträge zur medizinischen Rehabilitation können durch uns beantragt werden. Im voraus muss geklärt werden ob der Rententräger oder die gesetzliche Krankenkasse zuständig ist.